Sicherheitshinweise
Information der Öffentlichkeit nach § 8a Störfallverordnung
Auf dem Gelände Rudolf-Diesel-Straße 1 in 27374 Visselhövede sind die Wilhelm Hoyer B.V. & Co. KG, die Hoyer G.m.b.H. sowie die Finke Mineralölwerk GmbH tätig. Diese Firmen arbeiten eng miteinander zusammen und werden folgend als „Unternehmensgruppe Hoyer“ bezeichnet. Aufgrund der räumlichen und organisatorischen Nähe werden die drei Firmen in Absprache mit der zuständigen Aufsichtsbehörde als ein Betriebsbereich betrachtet.
Hierbei handelt es sich um einen nach § 3 Nr. 5a BImSchG eingestuften Betriebsbereich. Aufgrund der gehandhabten Mengen gefährlicher Stoffe wird dieser Betriebsbereich der oberen Klasse nach § 2 Nr. 2 der Störfallverordnung zugeordnet.
Die Störfallverordnung hat das Ziel, Risiken und Gefahren industrieller Störfälle zu verringern und die Umwelt und die Nachbarschaft vor Gefahren, die in verfahrenstechnischen Anlagen entstehen können, zu schützen. Auch wenn von unserer Anlage keinerlei konkrete Gefahren ausgehen, so sind wir dennoch gehalten, Sie über Sicherheitsmaßnahmen und richtiges Verhalten bei eventuellen Störfällen zu informieren.
Die vorliegenden Informationen erfüllen die Anforderungen der §§ 8a und 11 in Verbindung mit den Angaben des Anhang V der Störfallverordnung. Die Angaben für die Information der Öffentlichkeit wurden dem nach § 9 StörfallV erforderlichen Sicherheitsbericht für den Betriebsbereich der Unternehmensgruppe Hoyer in Visselhövede entnommen und sind mit der zuständigen Behörde abgestimmt.
Über das Datum der letzten vor Ort Besichtigung durch die zuständige Aufsichtsbehörde geben wir gerne Auskunft.
Die entsprechende Anzeige nach § 7 Abs. (1) der Störfallverordnung liegt der zuständigen Behörde vor. Die Umsetzung der Störfallverordnung wird durch die zuständige Behörde regelmäßig überprüft.
Die hier angeführten Informationen sind ebenfalls auf elektronischem Wege zugänglich gemacht und der Internetpräsenz der Unternehmensgruppe Hoyer zu entnehmen.
Firma, Anschrift und Tätigkeiten des Betriebsbereiches
Die durch die Unternehmensgruppe Hoyer bezeichneten und am Standort Rudolf-Diesel-Straße 1 in 27374 Visselhövede ansässigen Firmen (Hoyer G.m.b.H., Wilhelm Hoyer B.V. & Co. KG, Finke Mineralölwerk GmbH) sind im Betriebsbereich wie folgt tätig:
Wilhelm Hoyer B.V. & Co. KG
Die Wilhelm Hoyer B.V. & Co. KG ist ein mittelständisches Handelsunternehmen mit mehreren Niederlassungen und Lagerstandorten in Nord- und Mitteldeutschland.
Zweck des Unternehmens ist es, Mineralölprodukte, unter anderem auch Ottokraftstoffe, von Raffinerien bzw. Importterminals per Straßentankwagen in entsprechende Umschlagläger zu transportieren, zu lagern, umzufüllen und dann per Straßentankwagen bzw. Auslieferungsfahrzeugen an Endkunden zu verteilen.
Von den nach der Störfallverordnung relevanten gefährlichen Stoffen handelt es sich um Ottokraftstoffe, Gasöle (einschließlich Dieselkraftstoffe und leichtes Heizöl) sowie als E2 gewässergefährdend eingestufte Stoffe nach Nr. 2.3.1, Nr. 2.3.3 sowie Nr. 1.3.2 des Anhang I der Störfallverordnung.
Hoyer G.m.b.H.
Die Hoyer G.m.b.H. ist ein mittelständisches Handelsunternehmen mit mehreren Niederlassungen in Nord- und Mitteldeutschland.
Zweck des Unternehmens ist es, Flüssiggas (Propan/Butan nach DIN 51622) von Raffinerien bzw. Importterminals per Eisenbahnkesselwagen in das Umschlaglager Visselhövede oder per Straßentankwagen in die Umschlagläger der einzelnen Niederlassungen zu transportieren, zu lagern, abzufüllen und dann per Straßentankwagen bzw. per Flaschen-LKW an Endkunden zu verteilen.
Bei den nach der Störfallverordnung relevanten gefährlichen Stoffen handelt es sich um verflüssigte, entzündbare Gase der Kategorie 1 oder 2 (einschließlich Flüssiggas) nach Nr. 2.1 des Anhang I der Störfallverordnung.
Finke Mineralölwerk GmbH
Die Finke Mineralölwerk GmbH als unabhängiges mittelständisches Schmierstoffunternehmen entwickelt, produziert und vertreibt hochwertige Schmierstoffe mit internationalem Markenschutz, insbesondere Metallbearbeitungsmedien, Hydraulikflüssigkeiten, Schmierfette, Reiniger sowie Korrosions- und Frostschutzmittel für Kraftfahrzeuge und Industrie.
Im Betriebsbereich vorhandene, gefährliche Stoffe
Folgende gefährliche Stoffe im Sinne der Störfallverordnung werden durch die Unternehmensgruppe Hoyer im Betriebsbereich der Rudolf-Diesel-Straße 1 in 27374 Visselhövede gehandhabt:
Flüssiggas
(Propan, Butan und deren Gemische) als komprimiertes, verflüssigtes Gas ist schwerer als Luft und hat in dieser einen Explosionsbereich zwischen ca. 2 und 11 Vol. %
Für Propan gelten folgende Gefahrenhinweise:
- H220 (extrem entzündbares Gas)
- H280 (enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren)
Ottokraftstoff
hat einen Flammpunkt unter 0°C und ist extrem entzündbar.
Es gelten folgende Gefahrenhinweise:
- H315 (verursacht Hautreizungen)
- H336 (kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen)
- H413 (kann für Wasserorganismen schädlich sein, mit langfristiger Wirkung)
Dieselkraftstoff/leichtes Heizöl
haben einen Flammpunkt > 55 °C. Es gelten die Gefahrenhinweise:
- H226 (Flüssigkeit und Dampf entzündbar)
- H304 (kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein)
- H315 (verursacht Hautreizungen)
- H332 (gesundheitsschädlich beim Einatmen)
- H351 (kann vermutlich Krebs erzeugen)
- H373 (kann die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition)
- H411 (giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung)
Allgemeine Informationen
Weitergehende Informationen zu sämtlichen sicherheitstechnischen Maßnahmen des Betriebsbereiches sowie zum korrekten Verhalten im Falle eines Störfalles und zu den genannten gefährlichen Stoffen sind im Internet unter www.hoyer-energie.de und telefonisch unter der Tel. 0 42 62 / 7 97 erhältlich.
Weitere Informationen zum Betriebsbereich können nach den Bestimmungen des Bundes und der Länder über den Zugang zu Umweltinformationen beim Gewerbeaufsichtsamt Cuxhaven als zuständiger Behörde eingeholt werden.
Gefahren, die von einem Störfall ausgehen können
Sämtliche Tätigkeiten im Betriebsbereich der Unternehmensgruppe Hoyer erfolgen unter strengen Sicherheitsvorkehrungen und unter Einhaltung aktueller Richtlinien und Normen nach aktuellem Stand der Sicherheitstechnik. Trotz aller Vorsicht können Störfälle im Sinne der Verordnung, welche sich in ihren Auswirkungen über die Grenzen des Betriebsbereiches hinaus erstrecken, nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Die Auswirkungen eines nicht vollständig auszuschließenden Störfalls ergeben sich aus den gefährlichen Eigenschaften der gehandhabten Stoffe.
Im Falle eines Brandes kann es in der Folge zu verschiedensten Gefahren durch die entstehenden Brandgase kommen (wie Augen- und Atemwegsreizungen).
Infolge eines Austrittes entzündlicher Gase kann es zur Explosion einer gebildeten Gaswolke kommen, wobei es über die Gefahren für Menschen und Tiere hinaus durch die Druckwelle zu Beschädigungen an Gebäuden kommen kann.
Verhaltensregeln im Störfall
Leisten Sie im Falle eines Störfalls den Anordnungen der Notfall- und Rettungsdienste unbedingt Folge und beachten Sie die nachfolgenden Verhaltensregeln:
- Achten Sie auf die Lautsprecherdurchsagen der Feuerwehr oder Polizei
- Schalten Sie das Radio ein
- Verständigen Sie Ihre unmittelbaren Nachbarn
- Bleiben Sie nicht im Freien und verzichten Sie auf die Benutzung von Fahrzeugen
- Suchen Sie Räume über Erdgleiche auf
- Halten Sie sich im Gebäude auf und schließen Sie Türen und Fenster
- Vermeiden Sie jegliche Zündquellen
- Bei gesundheitlicher Beeinträchtigung nehmen Sie Kontakt mit dem Notarzt auf
- Bleiben Sie vom Unfallort fern und halten Sie die Straßen für die Einsatzkräfte frei
- Befolgen Sie die Anweisungen
- Rufen Sie nur im Notfall Polizei und Feuerwehr an, damit die Telefonleitungen nicht blockiert werden.
- Achten Sie auf Entwarnung über Radio oder Lautsprecherdurchsagen
Maßnahmen zur Verhinderung von Störfällen sowie der Begrenzung ihrer Auswirkungen
Um die Auswirkungen eventuell auftretender Störfälle zu begrenzen, wurden umfangreiche bautechnische, technische sowie organisatorische Schutzmaßnahmen getroffen.
Bautechnisch sind Gebäude und Fundamente entsprechend den statischen Erfordernissen dimensioniert und die Gebäude mit feuerhemmenden Baustoffen errichtet.
Die Behälter zur Lagerung von Flüssiggas sind mit einer Erdabdeckung von mindestens 1 m überdeckt, wodurch ein ausreichender Schutz gegen Brand und Explosion gegeben ist. Der in den Vorschriften geforderte Sicherheitsabstand wird großzügig zu Schutzobjekten wie auch zu betriebseigenen Anlagen eingehalten.
Sämtliche Anlagenteile entsprechen dem aktuellen Stand der Technik. Sämtliche sicherheitstechnisch bedeutsamen Anlagenteile sind redundant ausgeführt oder entsprechend abgesichert. Durch regelmäßig wiederkehrende Prüfungen der Anlagen durch befähigte Personen und Sachverständige bleibt der einwandfreie Zustand gewahrt.
Für den Betriebsbereich existiert ein betrieblicher Alarm- und Gefahrenabwehrplan gemäß den Vorgaben der Störfallverordnung. Dieser beinhaltet sämtliche organisatorischen Maßnahmen, um die Entstehung von Störfällen zu verhindern sowie deren Auswirkungen beim Eintreten so gering wie möglich zu halten. Durch die regelmäßige Aktualisierung, Überprüfung der Wirksamkeit und Abstimmung mit der zuständigen Behörde ist dieser stets aktuell und den Gegebenheiten angepasst.
Darüber hinaus sorgen wir als Unternehmensgruppe Hoyer durch die regelmäßige Schulung des Betriebspersonals sowie externer Stellen dafür, dass sich das hohe Ausbildungsniveau der Unternehmensgruppe Hoyer ständig weiterentwickelt.
Die Unternehmensgruppe Hoyer ist verpflichtet, auf dem Betriebsgelände, auch in Verbindung mit den Notfall- und Rettungsdiensten, alle geeigneten Maßnahmen zur Bekämpfung von Störfällen und zur größtmöglichen Begrenzung der Auswirkungen von Störfällen zu treffen.
Abschließend möchten wir Ihnen mitteilen, dass sich Störfälle im Sinne der Störfallverordnung bisher nicht ereignet haben. Gemeinsam mit den zuständigen Behörden wird die Unternehmensgruppe Hoyer nach wie vor dafür sorgen, dass dieses auch so bleibt.