EU-GHS und CLP-Verordnung - Umstellung zum 01.06.2015
Durch das GHS (Globally Harmonized System) der UN soll eine weltweit einheitliche Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien erfolgen.In der EU wird GHS durch die CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 umgesetzt, die am 31. Dezember 2008 veröffentlicht wurde. CLP steht für „Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures“, d.h. für „Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen“.
Wie das Finke Mineralölwerk diese Richtlinien umsetzt finden sie hier:
Wir als Finke Mineralölwerk etikettieren die neuen Produkte seit dem 01. Juni 2015 mit zwei Etiketten. Ein Etikett beinhaltet nun die Produktinformationen und Freigaben bzw. Empfehlungen. Die zweite sogenannte Sicherheitsetikette befindet sich an der Seite des Fasses bzw. auf der Rückseite des 20-ltr Kanisters.
Dieses Sicherheitsetikett wird vom Werk aus mit möglichst vielen verschiedenen Sprachen ausgeliefert und für Sie als Kunden den möglichen Export der Produkte zu erleichtern. Wir, als Finke Mineralölwerk, möchten Ihnen als Kunden die Möglichkeit bieten unsere Produkte in viele Länder mit der Standardetikettierung zu exportieren bzw. zu nutzen.



Falls weitere Sprachen von Ihnen benötigt werden, kann dieses gerne bei der nötigen Mindestmenge berücksichtigt werden.
Für weitere Rückfragen stehen die Kollegen und Kolleginnen gerne zur Verfügung
Hier können sie sich außerdem eine ausführliche Präsentation herunterladen.